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Können Kindergärtnerinnen bei der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge die Bestimmung des Impf-/Immunstatus aufgrund ihres Rechts auf informelle Selbstbestimmung ablehnen?

. mögliche Nebenwirkungen auf. Für den Fall, dass der /die Beschäftigte nach dieser Beratung eine Untersuchung ablehnt, darf diese nicht gegen den Willen ausgeführt werden. Eine Bescheinigung über die Teilnahme ist dennoch auszustellen (siehe AMR 6.3). ...

Stand: 07.04.2014

Dialog: 20834