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Sind für Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb arbeitsmedizinische Untersuchungen/Vorsorge erforderlich?

Pflichtvorsorge notwendig. Allerdings können Beschäftigte jederzeit eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge in Anspruch nehmen. Trägern bzw. Trägerinnen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 (z.B. Partikelfilter P1 und P2) ist nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Angebotsvorsorge anzubieten, bei Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 (alle Gasfilter, Partikelfilter P3) ist eine Pflichtvorsorge ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42454

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