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Nach welchen Vorschriften müssen Küchenmitarbeiter arbeitsmedizinisch 'betreut' werden und in welchen Abständen? Handelt es sich um eine Angebotsvorsorge?

oder mit Gefahrstoffen vorliegen. Angebotsvorsorge ist für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen vorgesehen.Die Entscheidung muss der Arbeitgeber stets im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit treffen. Eine abschließende Übersicht für Küchenpersonal liegt uns nicht vor.Auf die DGUV-Regel 110-003 - Branche Küchenbetriebe weisen wir hin. ...

Stand: 19.06.2019

Dialog: 12458