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Darf der Arbeitgeber von einer schwangeren Arbeitnehmerin verlangen, dass die Zeiten für die Vorsorgeuntersuchungen nachgearbeitet werden?

der Freistellung darf für Sie kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind. Somit brauchen Sie sich keinen Urlaub zu nehmen und sind ohne Arbeitszeiteinbußen freigestellt. ...

Stand: 28.06.2019

Dialog: 18888