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Steht mir nach einer Fehl- oder Totgeburt Mutterschutz zu? Und wie lange?

Die Unterscheidung von Fehl- oder Totgeburten ergibt sich aus § 31 der Personenstandsverordnung (PStV):eine Totgeburt liegt danach vor, wenn das Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm beträgt oder die Geburt ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt,eine Fehlgeburt, wenn das Gewicht weniger als 500 Gramm beträgt und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde.Mit dem „Gesetz zur Anpassung ...

Stand: 15.08.2025

Dialog: 2552