Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Muss mich der Arbeitgeber auch für die für eine Vorsorgeuntersuchung benötigte Fahrtzeit freistellen?

Die Schutzbestimmungen für werdende Mütter sind für angestellte Lehrerinnen im Mutterschutzgesetz (MuschG) geregelt. Für beamtete Lehrerinnen gelten entsprechende Verordnungen, für Nordrhein-Westfalen beispielsweise die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW.Die Freistellung für Untersuchungen ergibt sich für angestellte Lehrerinnen aus § 7 Abs. 1 MuSchGIn dem Kommentar "Mutterschutzgesetz ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 11765