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Darf der Arbeitgeber von einer schwangeren Arbeitnehmerin verlangen, dass die Zeiten für die Vorsorgeuntersuchungen nachgearbeitet werden?

Berufstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Sie dienen Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Daher muss Ihr Arbeitgeber Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersuchungen erforderlich sind. Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, soweit dies möglich ist [...] Durch die Gewährung ...

Stand: 28.06.2019

Dialog: 18888