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Darf eine schwangere Erzieherin, die zur Ermittlung der Immunitäten zum Betriebsarzt geschickt wird, diese Untersuchung bzw. die Feststellung der Immunitäten verweigern?

Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu gehört, dass er sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ergeben hat. Die Beurteilung hat ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28598

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