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Kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt übertragen?

und/oder Betriebsärzte/Betriebsärztinnen sind hier aus gutem Grund nicht genannt. Deren Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) beschrieben. Danach unterstützen sie den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. D.h. sie sind beratend tätig und tragen nicht die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung, diese verbleibt beim ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42311