Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Dürfen schwangere Mitarbeiterinnen noch ins Ausland entsendet werden?

Deutschland (Territorialprinzip). „Ist der Arbeitsort dagegen im Ausland gelegen, so greift das MuSchG grundsätzlich nicht – es gelten dann die ausländischen Rechtsvorschriften. Anders ist dies nur, wenn der Beschäftigungsort im Wege einer Entsendung bloß vorübergehend im Ausland liegt; das MuSchG bleibt im Wege der Ausstrahlung gem. § 4 SGB IV umfassend anwendbar (BSG 4.7.1962, BSGE 17, 173 = NJW 1962 ...

Stand: 26.08.2024

Dialog: 43997