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In welcher Form hat die Mitteilung über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung auf Basis des Mutterschutzgesetzes an alle Mitarbeiter zu erfolgen?

Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mutterschutz ein. Ziel sollte es sein, in allgemeiner Form für den Mutterschutz in Ihrem Betrieb zu sensibilisieren und Detailinformationen für Interessierte an geeigneter Stelle bereitzuhalten. So können Ihre Mitarbeiter/-innen Sie aktiv bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen unterstützen und auf die Belange schwangerer und stillender Kolleginnen angemessen Rücksicht ...

Stand: 13.03.2019

Dialog: 42622