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Kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt übertragen?

der DGUV Vorschrift 1 finden Sie in der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention". Hier ist auch beispielhaft ein Personenkreis genannt, der entsprechend beauftragt werden kann:"Beauftragte Personen können z. B. sein:Betriebs- und Verwaltungsleiter,Abteilungsleiter,Prokuristen,Objektleiter,Bauleiter,Meister,Polier,Schichtführeraber auchbetriebsfremde Dienstleister."Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42311