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Wenn in einer Firma weibliche Honorarkräfte beschäftigt werden, fallen diese unter das neue Mutterschutzgesetz?

. des Beschäftigtenstatus bestehen, können Sie sich zur Klärung an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (Postanschrift: DRV Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin) wenden. Diese Möglichkeit steht sowohl der Arbeitnehmerin als auch dem Arbeitgeber offen. Der Antragsvordruck kann – wie weitere Vordrucke zum Antragsverfahren – außerdem aus dem Internet abgerufen werden:http://www.deutsche ...

Stand: 11.02.2019

Dialog: 42583