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Müssen Frauen grundsätzlich präventiv zum Thema Mutterschutz unterwiesen werden unabhängig davon, ob sie schwanger sind oder nicht?

der Tätigkeit beurteilen. Dadurch werden zwei Stufen der Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung bestimmt: 1. Die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Absatz 1 MuSchG) hat das Ziel, mögliche Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes durch die betrieblichen Tätigkeiten festzustellen und zu beurteilen sowie das grundsätzliche Erfordernis ...

Stand: 23.04.2025

Dialog: 44102