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Dürfen schwangere Mitarbeiterinnen noch ins Ausland entsendet werden?

der maximal zulässigen Arbeitszeit von 8,5 Stunden für Schwangere (§ 4 Abs. 1 MuSchG) muss geachtet werden. Sollten Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, dass eine unverantwortbare Gefährdung bei der Entsendung besteht, dürfen Sie Ihre schwangere Mitarbeiterin entsprechend nicht entsenden (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG). Allgemein empfiehlt es sich, die betreffende Mitarbeiterin in die Erstellung ...

Stand: 26.08.2024

Dialog: 43997