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Muss der Arbeitgeber für schwangere Bürokräfte eine Teeküche bereitstellen bzw. muss man Gelegenheit bekommen sich Getränke zu erwärmen?

Aus den mutterschutzrechtlichen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG ergibt sich keine spezielle Forderung nach einer Teeküche.Für Bürobeschäftigte muss der Arbeitgeber auch gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV grundsätzlich keinen separaten Pausenraum zur Verfügung stellen. Allerdings müssen sich schwangere Frauen und stillende Mütter während der Pausen ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 9171