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Ab wann muss der Arbeitgeber eine Liegemöglichkeit gem. MuSchG und ASR vorhalten?

die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11."Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) weist im § 9 „Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung" Absatz 3 Folgendes auf:„(3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen ...

Stand: 22.08.2025

Dialog: 44153