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Steht mir nach einer Fehl- oder Totgeburt Mutterschutz zu? Und wie lange?

des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt“ („Mutterschutzanpassungsgesetz“) wurden die Schutzfristen bei Fehlgeburten ab Juni 2025 neu geregelt.Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde entsprechend angepasst und legt in § 3 Abs. 5 die Schutzfristen bei Fehlgeburten in Abhängigkeit von der Schwangerschaftsdauer ab der 13. Schwangerschaftswoche wie folgt fest ...

Stand: 15.08.2025

Dialog: 2552