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Müssen Frauen grundsätzlich präventiv zum Thema Mutterschutz unterwiesen werden unabhängig davon, ob sie schwanger sind oder nicht?

. Die Information muss erfolgen, sobald der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat. Der Arbeitgeber hat die Information in geeigneter Form bekanntzugeben - beispielsweise mündlich, in einer Betriebsversammlung, schriftlich, per E-Mail, durch einen Aushang im Betrieb oder im Intranet. Die Information kann zusammen mit der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung (§ 12 Absatz 1 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift ...

Stand: 23.04.2025

Dialog: 44102