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Dürfen schwangere Mitarbeiterinnen noch ins Ausland entsendet werden?

, 2124)“( BeckOK ArbR/Dahm MuSchG § 1 Rn. 37, 38). Bei dem von Ihnen geschilderten Fall der kurzfristigen Entsendung einer Mitarbeiterin ist davon auszugehen, dass das deutsche MuSchG , auch während des Auslandsaufenthaltes, vollumfänglich Anwendung findet.Ein Kernelement des MuSchG ist die Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 10 MuSchG. Dabei sind im Falle einer möglichen Entsendung ins Ausland ...

Stand: 26.08.2024

Dialog: 43997