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Darf ich als schwangere Pflegekraft mit Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung in einem anderen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Da Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, ohne dass Sie oder das Ungeborene gefährdet sind, wurden Sie ganz von der Arbeit freigestellt. Dieses Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur für diesen Arbeitsplatz. Sollten Sie einen anderen A ...

Stand: 08.07.2019

Dialog: 23955