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Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

kann auch mündlich erfolgen.Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird bzgl. der Bekanntgabe der Schwangerschaft ausgeführt:"Sie sollten Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft möglichst früh mitteilen. Im Übrigen müssen Sie grundsätzlich nichts weiter veranlassen. Ihr Arbeitgeber ist zur Einhaltung der Mutterschutzvorgaben und nach Ihrer Mitteilung ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989

Muss auch der Nebenarbeitgeber eine Schwangerschaft an die Behörde melden?

, beaufsichtigend und mahnend eingreifen zu können. Damit die Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes überwachen kann, ist es für jeden Arbeitgeber verpflichtend, jede schwangere Arbeitnehmerin in einem Arbeitsverhältnis der Aufsichtsbehörde zu melden.    ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 29806