Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Muss ich vor der Verlängerung meines Arbeitsvertrages meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

Nach § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den Tag der mutmaßlichen Entbindung mitteilen. Hierbei handelt es sich um eine SOLL-Vorschrift, d. h. für Sie besteht kein gesetzlicher Zwang, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekanntzugeben. Es ist immer eine freie Entscheidung jeder Schwangeren, ob und wann sie ihre Schwangerschaft dem ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23554