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Wie kann ich dagegen vorgehen, dass mein Arbeitgeber meine Schwangerschaft ohne meine Erlaubnis bei Kollegen bekannt gegeben hat?

Information nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Tut er es doch, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die zuständige Behörde geahndet werden kann (§ 32 Abs.1 Nr.12 MuSchG).Im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird auf Seite 13 in Bezug auf die Weitergabe der Information über die Schwangerschaft durch den Arbeitgeber ausgeführt:"Sie dürfen ...

Stand: 27.04.2022

Dialog: 42270

Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

kann auch mündlich erfolgen.Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird bzgl. der Bekanntgabe der Schwangerschaft ausgeführt:"Sie sollten Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft möglichst früh mitteilen. Im Übrigen müssen Sie grundsätzlich nichts weiter veranlassen. Ihr Arbeitgeber ist zur Einhaltung der Mutterschutzvorgaben und nach Ihrer Mitteilung ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989