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Wie kann ich dagegen vorgehen, dass mein Arbeitgeber meine Schwangerschaft ohne meine Erlaubnis bei Kollegen bekannt gegeben hat?

Schutzmaßnahmen zu ermitteln  (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen sowie der Frau ein Gespräch über die weiteren Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs.2 MuSchG). Nach § 14 Abs.2 MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt ...

Stand: 27.04.2022

Dialog: 42270