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Wann und an welche Behörde muss ich als Arbeitgeber die Schwangerschaftsmitteilung einer Mitarbeiterin senden?

und Geburtsdatum der werdenden Mutter- voraussichtlicher Tag der Entbindung- Auskunft über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Lage sowie zeitliche Dauer der Ruhepausen- Angaben zur Tätigkeit und Art der Entlohnung.Diese Mitteilung an die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber formlos oder auf einem Vordruck erstattet werden. Darüber hinaus kann die Mitteilung auch online erfolgen: Ministerium ...

Stand: 10.11.2023

Dialog: 682