Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.Gemäß § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz soll die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr ihr Zustand bekannt ist. Die Mitteilung kann auch mündlic ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989

Muss ich vor der Verlängerung meines Arbeitsvertrages meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

mit einer Änderung des Arbeitsvertrages besteht. Der Passus des § 15 Abs. 1 MuSchG wird dann mehr als Unsicherheitsfaktor für das Arbeitsverhältnis als für den Schutz des Kindes gesehen. Tatsächlich können hier je nach Sichtweise mehrere Interessen im Konflikt stehen: Einerseits möchte der Arbeitgeber auch bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter Planungssicherheit, andererseits möchte die werdende Mutter ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23554