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Wie kann ich dagegen vorgehen, dass mein Arbeitgeber meine Schwangerschaft ohne meine Erlaubnis bei Kollegen bekannt gegeben hat?

die Informationen über Schwangerschaft und Stillzeit Ihrer Mitarbeiterin nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Tun Sie es fahrlässig oder vorsätzlich doch, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden. Zulässig und geboten ist hingegen die Weitergabe dieser Informationen an die Personen in Ihrem Betrieb, welche mit der Ausführung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen betraut sind, wie z. B ...

Stand: 27.04.2022

Dialog: 42270

Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

über Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit zur Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtet. Mutterschutz muss nicht beantragt werden, Ihrer Zustimmung für die Sicherstellung des Mutterschutzes bedarf es nicht."  Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989