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Liegt aus Sicht der Arbeitgeberseite ein Verstoß gegen Vorschriften des Mutterschutzes vor, wenn die werdende Mutter ihre Schwangerschaft für sich behält?

Werdende Mütter sollen (nicht "müssen") dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist - § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG).Da die werdende Mutter mutterschutzrechtlich zur Mitteilung ihrer Schwangerschaft somit nicht verbindlich verpflichtet ist, steht der Zeitpunkt, zu dem sie die Mitteilung machen will, in i ...

Stand: 12.12.2019

Dialog: 1034