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Muss ich als schwangere Werkstudentin einen neuen Vertrag mit weniger Arbeitsstunden unterschreiben? Den Vertrag haben die anderen Werkstudenten auch bekommen.

Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf ...

Stand: 08.03.2019

Dialog: 17663