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Inwieweit werden bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes nach § 18 Mutterschutzgesetz meine Lohnzulagen berücksichtigt?

des Durchschnittsverdienstes gem. § 18 MuSchG ungeschmälert zu berücksichtigen.Ebenfalls uneingeschränkt mit einzubeziehen sind gesetzlich vorgeschriebene oder tariflich vereinbarte Vergütungen und Zuschläge für Überstunden, Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Wechsel- und Schichtdienste. Dies gilt unabhängig davon, ob zuschlagspflichtige Arbeiten im Berechnungszeitraum regelmäßig oder nur gelegentlich angefallen ...

Stand: 03.01.2020

Dialog: 1120