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Steht mir eine Gehaltserhöhung auch im Beschäftigungsverbot zu?

, zum Beispiel bei Lohn- und Gehaltserhöhungen beziehungsweise -kürzungen, die während des Berechnungszeitraums wirksam werden, ist für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes für den gesamten Berechnungszeitraum von dem geänderten Verdienst auszugehen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Frau ohne Beschäftigungsverbot weitergearbeitet und das Arbeitsentgelt in der geänderten Höhe bezogen ...

Stand: 05.06.2023

Dialog: 43296