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Steht mir eine Gehaltserhöhung auch im Beschäftigungsverbot zu?

."Nähere Erläuterungen finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts gilt der Grundsatz, dass Sie während des Mutterschutzes finanziell nicht schlechter, aber auch nicht besser behandelt werden dürfen als bei einer Weiterbeschäftigung ohne mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote. ...Bei dauerhaften Verdiensterhöhungen oder ­-kürzungen ...

Stand: 05.06.2023

Dialog: 43296