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Stehen den stillenden Müttern während der Stillzeit auch Zuschläge zu, z.B. am Sonntag der Sonntagszuschlag?

In Bezug auf das Stillen ist im § 7 Abs.2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden ...

Stand: 07.04.2021

Dialog: 43242