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Wer übernimmt die Lohnfortzahlung bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot nach MuSchG, wenn man privatversichert ist?

Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter gemäß § 18 Mutterschutzgesetz vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Hierauf haben Sie also einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.Der Arbeitgeber wiederum ist gegen die Aufwendungen aus dem Umlageverfah ...

Stand: 07.01.2019

Dialog: 20403