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Wie verhält es sich mit der Entgeltfortzahlung bei der Beschäftigung und Bezahlung einer Schwangeren in einer Zeitarbeitsfirma?

Arbeitsentgelts siehe auch § 21 MuSchG.Liegt im mutterschutzrechtlichen Sinne kein Beschäftigungsverbot vor, richtet sich die Bezahlung nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung.Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/mutterschutz und im Leitfaden zum Mutterschutz.Auf den Flyer "Schwanger in der Zeitarbeit" der Bezirksregierung Köln weisen wir hin. (Achtung, der Flyer ...

Stand: 09.08.2018

Dialog: 6581