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Kann ein Arbeitgeber einer Schwangeren ein Beschäftigungsverbot aussprechen oder die Arbeitszeit reduzieren? Wer zahlt dann den Lohn?

oder stillende Frauen nicht in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr beschäftigt werden. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist mittels einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erlaubt, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung (Definition siehe § 9 Abs.2 MuSchG ...

Stand: 26.05.2023

Dialog: 4062

Dürfen mir als Schwangerer bei der Umsetzung in den Tagdienst die Nachtschichtzulagen gestrichen werden?

Nein, die Nachtschichtzulagen bleiben Ihnen erhalten.Begründung:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen ...

Stand: 25.07.2024

Dialog: 42994