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Wer kommt bei einem Beschäftigungsverbot im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses für den Lohnausfall auf?

bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn,), der vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten (sowie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) auf Antrag im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet, bei der seine Beschäftigte versichert ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Krankenkasse; bei privat ...

Stand: 24.04.2018

Dialog: 3921