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Inwieweit werden bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes nach § 18 Mutterschutzgesetz meine Lohnzulagen berücksichtigt?

Bei einem Beschäftigungsverbot erhält eine Frau Mutterschutzlohn (§ 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.Bei der Berechnung dieses Durchschnittsverdienstes sind auch die sogenannten regelmäßig gezahlten Erschwerniszulagen und Zeitzuschläge ...

Stand: 03.01.2020

Dialog: 1120