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Wie wird bei einem Beschäftigungsverbot das Arbeitsentgelt berechnet, wenn es auf Provisionszahlungen basiert?

Provision ist grundsätzlich Arbeitsentgelt und damit in die Ermittlung des zustehenden Mutterschutzlohnes einzubeziehen.Berechnungsbasis ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 18 Mutterschutzgesetz).  ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 5865