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Auf welcher Basis berechnet sich das Arbeitsentgelt während des Mutterschutzes, wenn zuvor wegen Arbeitsunfähigkeit Lohnersatzzahlung geleistet wurden?

Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 21 Abs. 2 Mutterschutzgesetz, wo es heißt:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt:...Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten"Zu den unverschuldeten ...

Stand: 01.03.2019

Dialog: 4637