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Steht mir eine Gehaltserhöhung auch im Beschäftigungsverbot zu?

hätte. Wird die Veränderung nach Ablauf des Berechnungszeitraums wirksam, ist sie ab dem Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit in die Berechnung einzubeziehen. Vorübergehende Verdiensterhöhungen oder ­-kürzungen, die im Berechnungszeitraum eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht." (Hervorhebungen durch KomNet).Ihr Arbeitgeber bekommt den Mutterschutzlohn in vollem ...

Stand: 05.06.2023

Dialog: 43296