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Stehen den stillenden Müttern während der Stillzeit auch Zuschläge zu, z.B. am Sonntag der Sonntagszuschlag?

Abs.1 MuSchG ausgeführt:"Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder stillenden Frau kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind."Somit wird bei der Bezahlung der Stillpausen auch der Sonntagszuschlag ...

Stand: 07.04.2021

Dialog: 43242