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Darf mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich noch stille?

erforderliche Zeit freizustellen. Nähere Regelungen hierzu finden sich im § 7 Abs.2 MuSchG.Häufig schließt sich an die Schwangerschaft und Entbindung die Elternzeit an, die bis zu drei Jahre nach der Entbindung andauern kann. Nach § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen ...

Stand: 07.01.2019

Dialog: 23236