Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Bin ich nach Ablauf der Probezeit durch das Mutterschutzgesetz abgesichert, wenn ich die Schwangerschaft erst nach der Probezeit mitteile?

die Schwangerschaft von der werdenden Mutter bekanntgegeben worden ist.Die Mitteilung ist an keine Form gebunden, in der Regel legt die werdende Mutter dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest mit dem Tag der voraussichtlichen Entbindung vor. Die Mitteilung kann auch zunächst mündlich erfolgen und das Attest später nachgereicht werden.Von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten ...

Stand: 05.03.2019

Dialog: 4362