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Gilt der Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz auch im Nebenjob?

nichts dagegen, dass Ihre Frau nach Beendigung der Schutzfrist ihren Nebenjob wieder aufnimmt.In wie weit hier Zustimmungen oder Klärungen in Verbindung mit Elternzeit oder Elterngeld notwendig sind, müssen Sie bei der Behörde abfragen, die für das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) zuständig ist. Sie richtet sich nach Ihrem Wohnort (siehe ...

Stand: 15.10.2018

Dialog: 42482