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Wann muss man spätestens den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber stellen und ab wann ist man im Kündigungsschutz?

Regelungen zur Elternzeit sind im Abschnitt 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) getroffen. Wer für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes Elternzeit beanspruchen will, muss diese spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen ...

Stand: 07.01.2019

Dialog: 4001