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Berechnet sich die Mutterschutzfrist nach dem voraussichtlichen oder dem wirklichen Geburtstermin?

sich bei einer vorzeitigen Entbindung um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt ebenfalls acht bzw. zwölf Wochen.Fazit:Unter der Voraussetzung, dass keine Frühgeburt im oben definierten Sinne vorliegt, hat Ihr Arbeitgeber die Schutzfrist richtig berechnet. (16.Februar ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43151