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Muss der Arbeitgeber dem dritten Jahr Elternzeit zwingend zustimmen, wenn eine Betriebsschließung ansteht?

zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Zulässigkeitserklärung erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle." ...

Stand: 28.12.2018

Dialog: 8889