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Wird bei erneuter Schwangerschaft der alte Urlaubsanspruch auf die Zeit nach Beendigung der 2. Elternzeit übertagen?

." In der vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit wird dazu auf folgendes hingewiesen (S. 81): "Wird während der Elternzeit keine Teilzeit – beim eigenen Arbeitgeber – geleistet, hat der Arbeitgeber den restlichen Erholungsurlaub nach Ende der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Er erlischt nicht wie im Normalfall zu einem festen Zeitpunkt ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 5648